Mitarbeiter der Post AG haben eine Barauszahlung von CHF 4’600’000 vorgenommen, ohne die Herkunft und die Verwendung zu überprüfen. Die Vermögenswerte stammen von einem Verbrechen womit sich die Frage stellt, ob die Post AG die Verantwortung dafür zu übernehmen und sich eventuell der Geldwäscherei schuldig gemacht hat.
